Mittwoch, 18. Januar 2012

Gesetze gelten für andere ...

Kann mir mal ein Mensch bitte verständlich erklären, warum jemand als Begleithund einen Kampfhund hält?

Erklären Sie es mir bitte, als wäre ich drei Jahre alt, sonst kann ich der Argumentationskette nicht folgen.

Fakt ist, in NRW ist die Haltung mit Auflagen verbunden, eine ganz einfache Angelegenheit von Hause aus

* Bei der Gemeinde anmelden (Hier ruft die Gemeinde € 400,00 auf! Normalos kosten € 90,00)
* Prüfung absolvieren,
* Führen des Hundes nur mit Maulkorb und Leine - Ausnahmen müssen durch einen Wesenstest erwirkt    werden.

Jetzt nehmen ja bestimmte Menschen für sich in Anspruch, daß Gesetze nur für andere gelten und sie selbst die Ausnahme darstellen. Der Hund über den wir hier sprechen ist ein American Pitbull der weder angemeldet ist, noch einen Maulkorb trägt und damit es so richtig aufregend wird beim spazierengehen und keine Langeweile aufkommt, wird der Hund auch noch in den Freigang gegeben, passt.

Frau Vanilla greift dann zum Telefonhörer und wählt die Nummer des Ordnungsamtes, ganz einfach, normalerweise bin ich ja ein Freund der persönlichen, klaren Worte, hier ist mir aber der Aufwand einfach zu groß und ich setze an, daß ich da eh nicht weiterkommen würde.

Die Halterin ist Lehrerin eines privaten Gymnasiums, aber vielleicht betreibt sie auch nebenran einen schwunghaften Handel mit Mädchen oder Drogen, man weiß es nicht. Geführt wird der Hund von ihrem minderjährigen Sohn der einen auf dicke Hose macht beim cruisen in den Feldern - inklusive abwertendem Grinsen beim Anblick der Normalos und ätzenden Bemerkungen -der Sinn verbirgt sich mir auch hier - wem will der da imponieren, den Hausfrauen die dort mit Kind und Hund die Feldwege bevölkern?

Ich bin wirklich gespannt, was da am Ende bei rumkommt.

4 Kommentare:

  1. Von diesen Leuten gibt es leider noch genug. Ich habe selbst schon mitbekommen, daß genau so ein Hund beim Ordnungsamt gemeldet wurde und trotzdem nichts passiert ist. Denn genau dieser Hund läuft in unserem Wäldchen frei herum. Schlimm ist es, daß erst etwas unternommen wird, wenn es zu spät ist..

    Warum sich jemand einen solchen Hund hält und anscheinend nicht in der Lage ist die Auflagen zu erfüllen, ist mir auch ein Rätsel!

    Ich habe nichts gegen Kampfhunde. Die Tiere sind meist harmlos, nur deren Besitzer drehen so herrlich am Rad! Du musst uns unbedingt auf dem Laufenden halten...

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  2. Habe von Freitag auf Samstag Nacht die Polizei angerufen, weil die Nachbarn wiederholt eine Party geschmissen haben ohne das Haus darüber zu informieren. Von sämtlichen Freunden wurde ich ausgelacht und als Spießerin bezeichnet. Was ich damit sagen will: Ich hätte auch das Ordnungsamt gerufen.

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  3. @Merle: Ich habe darauf hingewiesen, daß mein Sohn mit unserem Hund dort spazieren geht, bei so etwas werden die Mitarbeiter hellhörig, niemand will sich ein verletztes Kind an die Backe hängen, da handelt man lieber.

    @Clara Sommerpause: Seine Rechte muss man fordern Clara, jeden Meter Boden den man preisgibt muss man hart zurück erkämpfen. Wenn mein Sohn - oder jemand anders - verletzt wird ist es zu spät, es gibt diese Auflagen, also sollen sie sie erfüllen, wer sich so einen Hund anschafft soll gefälligst auch verantwortungsvoll damit umgehen basta.

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  4. Ich weiß nicht wie alt die Kinder sind, aber prinzipiell gilt die 20/40 Regel und das bedeutet Volljährigkeit bei einem Hund der schwerer als 20 kg oder Höher als 40 cm ist, ebenso für Anlagehunde. Dazu kommt noch die Regel mindestens 14 für kleinere Hunde und da ist es egal welche Rasse. Mir ist jeder gut erzogene "Kampfi" lieber als ein Dackel der kein Benimm hat.

    Ein Greuel sind mir die Rassen "tutnixe" und "haternochniegetan", deren Besitzer einem entgegenkommen und schon von weitem die Rasse brüllen - oder meinen die etwa was anderes ?

    Ich ruf denen immer entgegen "tutwas" oder "hatansteckendekrankheit" die werden dann immer ganz hektisch ^^

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