Derjenige der Bilder von meinem Blog zieht, diese in Umlauf bringt und von mir erwischt wird kann sich warm anziehen! Wer sich im Bezug auf Bildrechte nicht auskennt, sollte sich schon mal kundig machen.
Lichtbildwerke einschließlich der „Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden“ sowie Filmwerke
einschließlich der „Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen
werden“, sind persönliche geistige Schöpfungen, die also über das
Alltägliche hinausgehen und sich durch Individualität auszeichnen und
ein Mindestmaß an Schöpfungshöhe besitzen. Sie sind rechtlich geschützt, § 2 Abs. 1 UrhG.
Es geht hier nicht um Bloggerhausen, ist eine ganz andere Baustelle.
Und Pinterest?
AntwortenLöschenWas ist damit.. weißt du da bescheid?
Bedeutet das, dass ich die Ausschnittsvergrößerung des Rib-Eye-Steaks nicht mehr einfach so auf einschlägigen Pr0n0-Seiten veröffentlichen darf? Oh, schade. ;-)
AntwortenLöschenDochdochdoch...
LöschenEs geht um eine andere Baustelle, Fotos aus diesem Blog vermischt mit Aktaufnahmen und einem echten Namen sorgen gerade für Wirbel im echten Leben. ;-) Das arme Mädchen hat richtig Ärger deshalb.