Das Mädchen ist die abF des kleinen Lords, er ist ein Junghengst, ich würde das verbieten.
Ich kenne Frauen, die durch sowas zu Trümmern wurden, die nie wieder auf die Beine kamen und am Ende keine gescheite Beziehung führen konnten. Es geht nicht um Augenhöhe, sondern um "Macht", keine 14jährige kann geistig das bedienen was ein fast Erwachsener kann.
Ein ganz eigenes Thema, fast ein viertel meines weiblichen Bekanntenkreises kann ein Lied davon singen, es war der "Verwandte, Freund der Eltern, Lehrer" ....
Grausame Welt, gerade für Mädchen.
Dem stimme ich absolut zu.
AntwortenLöschenWie aber soll man so was verhindern?
(Also, nicht, dass mir als Vater der 14jährigen nichts das Passende einfiele, aber ich meine, wie will man so was IM GUTEN verhindern?)
Bei dem Unterschied sind die Eltern gefragt und der Typ sollte wissen, was StGb bedeutet. Ab einem gewissen Alter ok aber 14? NEIN auch wenn die heute weiter sind als wir.
AntwortenLöschenIn die Eier treten!
AntwortenLöschenAlso mein erster Freund war 20 und ich 14. Wir waren vier Jahre zusammen. Die Beziehung hatte nichts mit einem Machtgefüge zu tun. Klar, es ist eher aussergewöhnlich, aber es muss nicht schlecht sein. Es war prägend, ganz klar, aber welche Beziehung ist das nicht? Denke bei so einer Konstellation lohnt sich das genaue Hinsehen, bevor man urteilt, gerade weil das Mädchen sowieso ihre Wahl getroffen hat und erst mal zu ihrem Freund steht. Die Eltern riskieren mit Verboten und ohne Versuch zu akzeptieren und sich erst mal positiv einzubringen nur, dass eine Kluft entsteht. Die rechtliche Seite ist nochmals was anderes.
AntwortenLöschenWar eine nicht unerhebliche Zeit mit einem Mädel liiert, die mit 13 mit einem 23jährigen zusammen war und auch ihr "erstes Mal" mit ihm hatte. Habe mich damals fürchterlich aufgeregt über die Gesamtkonstellation und bin mir sicher, dass das Mädel da einigen Schaden davon getragen hat. Kann bis zu einem gewissen Punkt die Mädels verstehen, dass das einen besonderen Reiz ausübt, was die Männer angeht, riskiere ich die Pauschalisierung, dass die alle deutlich was an der Klatsche haben. Dass ein Verbot einer solchen Beziehung die Gräben zwischen Teenagern und Eltern noch vertieft, halte ich für wahrscheinlich. Denke aber, ich könnte da trotzdem nicht aus meiner Haut und würde den Burschen achtkantig rausschmeißen.
AntwortenLöschenIch denke, bei so etwas muss man einfach im Einzelfall sehen was das ist.
AntwortenLöschenRein rechtlich ist das mit Einverständnis der Eltern ja sogar geregelt, oder?
Sprich: Da sind, wie so oft, die Eltern gefragt. Eigentlich von beiden.
Wenn ich sowas lese bin ich froh, dass ich einen Sohn habe. Allerdings hoffe ich, dass mir der nie Anfang zwanzig ne 13/14 Jährige anschleppt. Wobei sicher ist, dass er das StGb kennen wird mit nem Juristen im Haus...
AntwortenLöschenAls Eltern des Mädchen hat aber auch irgendwie die A-Karte. Ist doch klar, dass das Früchtchen rebelliert, wenn man's verbietet. Also, was tun...?